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Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Gebäuden*)*)Die Stellungnahme ersetzt die Stellungnahme WFA 2/1983 „Zur Aktivierung von Modernisierungskosten bei Wohngebäuden“. WFA: Stellungnahme 1/1996

RechnungswesenRWZ 2000/8RWZ 2000, 24 Heft 1 v. 20.1.2000

Für bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden unterschiedliche Begriffe verwendet (z.B. Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung). Bei der bilanziellen Behandlung dieser Maßnahmen ist zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und nicht aktivierbarem Erhaltungsaufwand zu differenzieren.

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