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Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) IDW PS 208 (Stand: 25. 6. 1999)1)1)Verabschiedet vom HFA am 25. 6. 1999.

Revision und KontrolleInstitut Deutscher WirtschaftsprüferRWZ 2000/11RWZ 2000, 30 Heft 1 v. 20.1.2000

Prüfungsstandard: Bei der Bestellung von zwei oder mehreren Wirtschaftsprüfern haben diese die Prüfungsplanung und -durchführung aufeinander abzustimmen und einen gemeinsamen Prüfungsbericht zu erstellen. In der Regel werden sie sich auch auf ein einheitliches Gesamturteil verständigen.

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