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Steuerberater-Fachprüfungszulassungsverordnung*)*)*) Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, ausgegeben am 17. Dezember 1999, Teil II. 468. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Zulassung zur Fachprüfung Steuerberater

Revision und KontrolleRWZ 2000/114RWZ 2000, 352 Heft 11 v. 20.11.2000

Aufgrund des § 14 Abs. 3 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I Nr. 58/1999, wird verordnet:

Facheinschlägige Ausbildungen

§ 1. (1) Facheinschlägig gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz sind folgende Studienrichtungen und Universitätslehrgänge:

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