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GmbH: Haftung des Geschäftsführers bei (aussichtsloser) Prozessführung und Anmerkungen zur Treuepflicht des Gesellschafters

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2000/107RWZ 2000, 330 Heft 11 v. 20.11.2000

Der Geschäftsführer wird der GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er einen rechtlich aussichtslosen Prozess anstrengt. Ausnahmsweise können aus der Treuebindung der GmbH-Gesellschafter auch positive Verhaltenspflichten abgeleitet werden.

OGH 25.07.2000, 10 Ob 104/00t

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