Bei Übernahme eines Handelsgeschäftes (Unternehmens) unter Fortführung der Firma haftet der Erwerber neben dem bisherigen Inhaber für die Unternehmensverbindlichkeiten. Der OGH stellt in Frage, ob dieser Grundsatz auch bei schlechter Vermögenslage des bisherigen Inhabers gelten soll.
OGH 13.07.2000, 6 Ob 233/99d