Die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalverzinsung hat die Diskussion über alternative Ertragsbesteuerungen wieder in Gang gesetzt. Eine Möglichkeit ist die Einführung des Cash-flow als Ertragsteuerbemessungsgrundlage.
Die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalverzinsung hat die Diskussion über alternative Ertragsbesteuerungen wieder in Gang gesetzt. Eine Möglichkeit ist die Einführung des Cash-flow als Ertragsteuerbemessungsgrundlage.