Im Zusammenhang mit der Dotierung von Gewinnrücklagen haben sich aufgrund des unklaren Gesetzeswortlautes des § 229 Abs. 3 HGB in der Praxis Probleme ergeben. Die Autoren versuchen, für diese Probleme einen gangbaren Lösungsweg zu zeigen.
Im Zusammenhang mit der Dotierung von Gewinnrücklagen haben sich aufgrund des unklaren Gesetzeswortlautes des § 229 Abs. 3 HGB in der Praxis Probleme ergeben. Die Autoren versuchen, für diese Probleme einen gangbaren Lösungsweg zu zeigen.