Verbindlichkeitsrückstellungen sind zu bilden, wenn der Aufwand in der Vergangenheit verursacht wurde und mit dem Eintritt der Verpflichtung ernsthaft zu rechnen ist. Ab welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen im Falle der Bildung einer Abfertigungsrückstellung erfüllt sind, wird im vorliegenden Beitrag untersucht.