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Latente Steuern in der Handelsbilanz - Sonderprobleme beim Zusammentreffen zeitlich begrenzter und unbegrenzter Differenzen

RechnungswesenAlois Pircher, Rainer PartlRWZ 1999, 175 Heft 6 v. 20.6.1999

Für den Einzelabschluß von Kapitalgesellschaften besteht die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für passive latente Steuern und ein Wahlrecht zur Berücksichtigung aktiver Abgrenzungsposten. Wird auf die Bildung einer aktiven Abgrenzung verzichtet, ist eine betragsmäßige Anhangangabe verpflichtend.

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