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Voraussetzungen für das Vorliegen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 1999, 172 Heft 6 v. 20.6.1999

1. Zur Führung von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 dienenden Büchern Verpflichtete haben alle Geschäftsfälle - seien sie bar oder unbar - bereits im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der Kriterien des § 131 BAO laufend auf Bestandskonten zu erfassen.

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