Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision empfiehlt den Abschlußprüfern von Unternehmen, bei denen nicht auszuschließen ist, daß sie vom Jahr-2000-Problem betroffen sind, weil die eingesetzten EDV-gestützten kaufmännischen und technischen Systeme Datumsangaben, die im Zusammenhang mit dem Jahrhundertwechsel stehen, nicht richtig verarbeiten (z.B. infolge zweistelliger Erfassung von Jahresangaben, sonstiger Verwendung von Datumsvariablen, Belegung von Datumsangaben mit Sonderfunktionen, Fehlverarbeitung von auf Datumsangaben basierenden Wochentags-, Feiertags-, Schaltjahres- oder Sortierroutinen und von Jahreszahlen, die über den 31. 12. 1999 hinausgehen) und dadurch