Im EU-GesRÄG wurden für die neu geregelten passiven sowie aktiven latenten Steuern Pflichtangaben im Anhang vorgeschrieben. Diese stehen in engem Zusammenhang mit dem gewählten Ausweis in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Pflichtangaben für latente Steuern ergeben sich aber auch aus anderen Gesetzesnormen.