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EU-GesRÄG: Anhangangaben für latente Steuern

RechnungswesenDkfm. Dr. Karl BarborkaRWZ 1999, 42 Heft 2 v. 20.2.1999

Im EU-GesRÄG wurden für die neu geregelten passiven sowie aktiven latenten Steuern Pflichtangaben im Anhang vorgeschrieben. Diese stehen in engem Zusammenhang mit dem gewählten Ausweis in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Pflichtangaben für latente Steuern ergeben sich aber auch aus anderen Gesetzesnormen.

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