Vergleichbar mit den in Österreich für Kapitalgesellschaften zwingenden Vorschriften über InterneKontrollsysteme ist in Deutschland der durch das KonTraG eingeführte Zwang zur Einrichtung vonRisikofrüherkennungssystemen.
Vergleichbar mit den in Österreich für Kapitalgesellschaften zwingenden Vorschriften über InterneKontrollsysteme ist in Deutschland der durch das KonTraG eingeführte Zwang zur Einrichtung vonRisikofrüherkennungssystemen.