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Prüfungsstandard: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4. HGB IDW PS 340 (Stand: 25. 6. 1999) 1)1) Verabschiedet vom HFA am 25. 6. 1999.

Revision und KontrolleRWZ 1999, 380 Heft 12 v. 20.12.1999

Vergleichbar mit den in Österreich für Kapitalgesellschaften zwingenden Vorschriften über InterneKontrollsysteme ist in Deutschland der durch das KonTraG eingeführte Zwang zur Einrichtung vonRisikofrüherkennungssystemen.

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