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Teilnahme des Abschlußprüfers an Sitzungen von Kapitalgesellschaften betreffend Jahresabschluß

Gesellschafts- und SteuerrechtAngelika RudorferRWZ 1999, 321 Heft 11 v. 20.11.1999

Bereits das IRÄG 1997 hat die zwingende Anwesenheit des Abschlußprüfers bei Sitzungen, die sich mit dem Jahresabschluß beschäftigen, gesetzlich normiert. Dennoch treten in der Beraterpraxis bisweilen Zweifel hinsichtlich der Reichweite dieser Bestimmungen auf, die im folgenden erörtert werden sollen.

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