1. a) Verteilung einer Betriebseinnahme auf mehrere Jahre; b) Nachträgliches Geltendmachen eines IFB.
2. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 8 Abs. 4 EStG auf eine Beteiligung.
3. Bildung eines steuerfreien Betrages nach § 12 Abs. 7 EStG für den Verkauf einer alpwirtschaftlichen Fläche durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt.