vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-GesRÄG: Erweiterung jener Anhangangaben, welche nicht die Bilanz oder GuV betreffen

Buchhaltung und BilanzierungKarl BarborkaRWZ 1998, 234 Heft 8 v. 20.8.1998

Im EU-GesRÄG wurden die Anhangangaben zur Erzielung einer vollständigen Konformität mit der 4. Bilanz-RL ergänzt. Neue Pflichtangaben, welche nicht der Erläuterung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. von einzelnen Posten dieser beiden dienen, betreffen u. a. Haftungsverhältnisse und die Darstellung der Aktiengattungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!