Im EU-GesRÄG wurden die Anhangangaben zur Erzielung einer vollständigen Konformität mit der 4. Bilanz-RL ergänzt. Neue Pflichtangaben, welche nicht der Erläuterung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. von einzelnen Posten dieser beiden dienen, betreffen u. a. Haftungsverhältnisse und die Darstellung der Aktiengattungen.