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EU-GesRÄG: Erweiterung der Anhangangaben über Verbindlichkeiten

Buchhaltung und BilanzierungKarl BarborkaRWZ 1998, 167 Heft 6 v. 20.6.1998

Die Erweiterungen von Anhangangaben zu den Verbindlichkeiten betreffen alle Kapitalgesellschaften, auch kleinere GmbHs, diese allerdings mit Einschränkungen. Für den Konzernabschluss sind diese Angaben durch Änderung des § 266 Z. 1 HGB ebenfalls relevant.

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