Durch den Beitritt zur Europäischen Union mit 1. 1. 1995 wurde es notwendig, das damals geltende Umsatzsteuerrecht (UStG 1972) den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (6. USt-RL) anzupassen, was in Österreich durch das UStG 1994 verwirklicht wurde.
Durch den Beitritt zur Europäischen Union mit 1. 1. 1995 wurde es notwendig, das damals geltende Umsatzsteuerrecht (UStG 1972) den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (6. USt-RL) anzupassen, was in Österreich durch das UStG 1994 verwirklicht wurde.