Erstprüfungen stellen den Wirtschaftsprüfer vor erhöhte Risikoprobleme bei seinem Urteil. Dies betrifft vor allem die Übernahme von Wertansätzen aus dem Vorjahr.
Der Abschlussprüfer bestätigt durch Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, dass der von ihm geprüfte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.