Für die Bildung von Bewertungseinheiten bestehen strenge bilanzrechtlichte Anforderungen. Diese sind in der Regel nur auf einzelgeschäftsbezogener Ebene, d. h. auf Basis von Micro-Hedges, erfüllbar. Für komplexere Sicherungstechniken wird eine flexiblere Bandbreite für die Korrelationserfordernisse der gemeinsam zu bewertenden Geschäfte gefordert.