Die Europäische Kommission hat sich für ein Wahlrecht der Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IAS ausgesprochen. Voraussetzung für die Umsetzbarkeit dieser Forderung ist jedenfalls eine Anpassung der Nationalen Bilanzrechte, insbesondere die Übernahme aller Richtlinien und Wahlrechte. Eine Änderung der 4. Richtlinie wird ebenfalls in Erwägung gezogen.