Beispiel und Frage
Der Vollkaufmann A erwirbt im Rahmen seines Gewerbebetriebes zahlreiche Wertpapiere in Form von Aktien und Anleihen. Daneben schließt er weiters Optionsgeschäfte betreffend derartige Wertpapiere ab, wobei jedoch die Ausübung der Option vertragsgemäß ausgeschlossen ist, an deren Stelle vielmehr ein Barausgleich zwischen Basispreis und aktuellem Marktpreis der Option erfolgt.