EDV-gestützte Informationssysteme außerhalb der Buchführung unterliegen der Jahresabschlussprüfung, wenn sie Buchhaltungsdaten erzeugen. Da die Prüfung umfassender EDV-Systeme im zeitlichen Rahmen einer Jahresabschlussprüfung nicht möglich ist, ist der Prüfer schon im Stadium der Planung, Entwicklung, Änderung und Erweiterung komplexer Systeme und nicht nach ihrer Einführung beizuziehen.*)