1 Einleitung
Im Rahmen einer Vollkostenrechnung werden den Kostenträgern beschäftigungsfixe und beschäftigungsvariable Kosten zugerechnet. Die Teil- bzw. Grenzkostenrechnung hingegen ist ein Kostenrechnungssystem, das auf einer Trennung der Kosten in fixe und variable nach Maßgabe der Reagibilität bei Beschäftigungsänderungen in einem vorbestimmten Zeitraum basiert. Dies bedingt eine Kostenauflösung in fixe und variable Kosten. Dabei wird einer einfachen Betrachtungsweise folgend unterstellt, dass sich alle variablen Kosten proportional zur Beschäftigung verhalten. Es bleibt unberücksichtigt, dass sich unter den variablen Kosten auch Kosten befinden können, die sich bei Beschäftigungsänderungen progressiv, degressiv oder regressiv verhalten.