Im Rahmen der Reformdiskussionen in der Bundesverwaltung zu Anfang der 90er Jahre wurde der Einsatz diverser Instrumente zur Unterstützung von Verwaltungsreformen beschlossen. Das Koalitionsübereinkommen vom 17. Dezember 1990 sieht für jedes Bundesministerium „den Aufbau eines Verwaltungscontrolling-Systems und die Entwicklung eines Kosten- und Folgekostenrechnungssystems für die Verwaltung“ vor.