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Die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Rangrücktritt und Forderungsverzicht

Buchhaltung und BilanzierungRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 1998, 11 Heft 1 v. 20.1.1998

Beispiel und Frage

Der Vollkaufmann A besitzt eine Forderung von 1.000 gegenüber der B-GmbH. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der B-GmbH vereinbart A Anfang 1998 im Zuge des Sanierungsverfahrens,

seine Forderung erst nach Befriedigung anderer Gläubiger geltend zu machen

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