vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bilanzierung langfristiger Aufträge

Buchhaltung und BilanzierungRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 1998, 363 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 206 Abs. 3 HGBnormiert, dass bei Aufträgen, deren Durchführung sich über mehr als 12 Monate erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt werden dürfen, falls eine verläßliche Kostenrechnung vorliegt und soweit aus der weiteren Auftragsabwicklung keine Verluste drohen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!