Für „discontinuing operations“ wie z. B. Teilbetriebsveräußerungen hat das IASC mit IAS 35 ein klares Regelwerk geschaffen. Der Standard behandelt ausschließlich die Ausweisproblematik von „discontinuing operations“. Die Vorschriften hinsichtlich Ansatz und Bewertung finden sich in eigenen Standards, auf die in IAS 35 verwiesen wird.