Beispiel und Frage
Ein Unternehmer überträgt mit Wirkung 1. 1. 1998 das Umlaufvermögen sowie das Finanzanlagevermögen seines Einzelunternehmens auf eine ihm gehörende GmbH. Nicht ins zivilrechtliche Eigentum der GmbH übertragen werden die Maschinen; diese werden vielmehr an die GmbH verpachtet, wobei die GmbH verpflichtet ist, für die Instandhaltung der Maschinen zu sorgen und sie bei Beendigung des Pachtverhältnisses in dem zu Pachtbeginn befindlichen Zustand unter Berücksichtigung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts zurückzustellen. Für den Verpächter endet durch die Verpachtung weder seine handels- noch seine steuerrechtliche Kaufmannseigenschaft.