Bei der Prüfung mittelgroßer Kapitalgesellschaften kommt es in der Regel zur Zusammenarbeit zwischen dem den Jahresabschluss der Gesellschaft erstellenden Steuerberater und dem Wirtschaftsprüfer. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen diesen Fachleuten verlangt einerseits entsprechende organisatorische Vorkehrungen, andererseits aber auch die Beachtung von berufsrechtlichen Grundsätzen.