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Die Prüfung von Umgründungen nach dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz

Revision und KontrolleHans ZöchlingRWZ 1997, 154 Heft 5 v. 20.5.1997

Mit dem EU-GesRÄG wurde das Umgründungsrecht im Wesentlichen an die europarechtlichen Vorschriften der Kapital-Richtlinie, Verschmelzungs-Richtlinie und der Spaltungs-Richtlinie angepasst. Neue Prüfpflichten fallen unter die Vorbehaltsaufgaben für beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bzw. beeidete Buchprüfer und Steuerberater.

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