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Beispiel zur Ermittlung des Cash-flow nach der Praktikerformel

Unternehmensanalyse und KostenrechnungRWZ 1997, 123 Heft 4 v. 20.4.1997

1 Vorbemerkung

In der RWZ 3/97 wurde die Ermittlung des Cash-flow behandelt. Der Cash-flow wurde dabei definiert als der Umsatzüberschuss einer Periode, d.h. einzahlungswirksame Erträge abzüglich auszahlungswirksamer Aufwendungen. Der Cash-flow lässt sich in der Regel nur indirekt aus der GuV ableiten (siehe nebenstehende Abbildung 1).

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