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Rückstellung für Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters

Buchhaltung und BilanzierungRomuald Bertl, Eva EberhartingerRWZ 1997, 377 Heft 12 v. 20.12.1997

Die Rückstellungspflicht für die Provision des selbständigen Handelsvertreters entsteht nicht nur bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, sondern stellt eine laufende abfertigungsähnliche Verpflichtung dar.

1 Problemstellung

Gem. § 24 HVertrG 1993 gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleich, wenn

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