Die Rückstellungspflicht für die Provision des selbständigen Handelsvertreters entsteht nicht nur bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, sondern stellt eine laufende abfertigungsähnliche Verpflichtung dar.
1 Problemstellung
Gem. § 24 HVertrG 1993 gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleich, wenn