Das HGB kennt fünf gesetzlich explizit angeordnete Ausschüttungssperren. Weiters bestehen implizite Ausschüttungssperren durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen und Abschreibungen.
Das HGB kennt fünf gesetzlich explizit angeordnete Ausschüttungssperren. Weiters bestehen implizite Ausschüttungssperren durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen und Abschreibungen.