vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anschaffungskosten

Buchhaltung und BilanzierungRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 1996, 207 Heft 7 v. 20.7.1996

§ 203 Abs. 2 HGB normiert, dass als Anschaffungskosten jene Aufwendungen anzusetzen sind, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu überführen, wobei allerdings nur Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Berücksichtigung finden können. Während Anschaffungspreisminderungen von den Anschaffungskosten abzuschlagen sind, müssen Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten dem Anschaffungswert hinzugerechnet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!