Durch das EU-GesRÄG sind auch im Einzelabschluss Rückstellungen für latente Steuern zu bilden. Aufgrund der Tendenz des Abweichens zwischen handels- und steuerrechtlichen Ansätzen sind damit eine Fülle von Problemen verbunden.
Durch das EU-GesRÄG sind auch im Einzelabschluss Rückstellungen für latente Steuern zu bilden. Aufgrund der Tendenz des Abweichens zwischen handels- und steuerrechtlichen Ansätzen sind damit eine Fülle von Problemen verbunden.