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Langfristigkeit als Kriterium für die Behandlung von Genussrechten als materielles Eigenkapital?

BilanzrechtEva EberhartingerRWZ 1996, 77 Heft 3 v. 20.3.1996

Zur Beantwortung dieser Fragestellung wird unter der Prämisse, dass an materielles Eigenkapital keine strengeren Vorschriften als an formelles Eigenkapital gestellt werden können, ein Vergleich mit Inhalten des formellen Eigenkapitals herangezogen1)1)Dieser Beitrag knüpft an den Beitrag „Kriterien für die Behandlung von Genussrechten als materielles Eigenkapital in der Handelsbilanz“ an..

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