Eine demnächst umzusetzende EG-Richtlinie führt zu einer neuen Eigenmittelunterlegungspflicht für Banken. Regelungsgegenstand ist das Marktrisiko im Bereich des Handelsbestandes und das Fremdwährungsrisiko. Im Gegensatz zu den bisher bestehenden Ordnungsnormen der Bankaufsicht stehen nicht einfache Limits, sondern komplexe Rechenmodelle im Vordergrund.