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Die Bilanzierung von Leasingverträgen im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss des Leasingnehmers

RechnungswesenMag. Otto NowotnyRwSt 2023/2RwSt 2023, 3 Heft 1 v. 30.6.2023

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1. Einleitung**Dieser Beitrag beruht auf der Dissertation des Autors.

Durch das "Postulat der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte"11 Pferdehirt, Die Leasingbilanzierung nach IFRS. Eine theoretische und empirische Analyse der Reformbestrebungen (2007) 2. werden bis heute Rechte aus Verträgen und die daraus resultierenden Verpflichtungen grundsätzlich bilanziell nicht erfasst. Der Grundsatz, dass die Sache selbst und nicht das Recht an der Sache entweder beim zivilrechtlichen oder beim wirtschaftlichen Eigentümer zu aktivieren ist, wurde schon in den Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts kritisiert. Schon 1965 beschäftigte sich Havermann22 Havermann, Leasing. Eine betriebswirtschaftliche, handels- und steuerrechtliche Untersuchung (1965). kritisch mit der Klassifizierung von Leasingverträgen als schwebende Geschäfte und forderte die Aktivierung eines Nutzungsrechts bei bestimmten Formen von Leasingverträgen. Hall schrieb 1967, dass "No one has advanced any very convincing logic for the position that the liability under a lease is any less firm or measurable, and therefore less necessary to include in the balance sheet, where no equity in property is created. On the contrary, the ordinary nonaccountant would probably be more concerned about a liability where there is not a contra equity in property."33 Hall, Current Problems in Accounting for Leases, The Journal of Accountancy 1967, 35 (37). Auch das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer verlangte in seiner Stellungnahme HFA 1/73,44 IDW, Stellungnahme HFA 1/73, Die Wirtschaftsprüfung 1973, 101; aufgehoben am 6. 2. 1990 mit der Begründung, dass sich die Vertragsgestaltungspraxis entsprechend entwickelt habe. dass alle Leasingverträge, bei denen nicht eindeutig das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist, trotzdem im Abschluss des Leasingnehmers aufzunehmen sind.

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