Mit dem nunmehr in Kraft tretenden Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) schlägt der österreichische Gesetzgeber keinen geradlinigen Umsetzungspfad ein. Die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden nicht in ihrer ursprünglichen Strenge übernommen. Stattdessen nimmt das Gesetz einzelne Elemente der Omnibus-Initiative vorweg - insbesondere dort, wo es darum geht, Unternehmen frühzeitig von der Berichtspflicht zu entlasten, die nach den europäischen Plänen künftig ohnehin ausgenommen wären.

