Wer hat das nicht schon erlebt? Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten iZm einer Außenprüfung tauchen plötzlich Ausgaben oder Vorsteuern auf, die damals - aus welchen Gründen auch immer - unter den Tisch gefallen sind. Und dann stellt sich die heikle Frage: Kann man das überhaupt noch nachholen? Selbst wenn das seinerzeitige Veranlagungsverfahren längst rechtskräftig abgeschlossen ist?
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