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Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO - wie ist in der Praxis vorzugehen, worauf ist zu achten?

Fälle aus der PraxisGastbeitrag: Dr. Ilse RauscherRWP 2026/7RWP 2026, 39 Heft 2 v. 10.4.2026

Wer hat das nicht schon erlebt? Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten iZm einer Außenprüfung tauchen plötzlich Ausgaben oder Vorsteuern auf, die damals - aus welchen Gründen auch immer - unter den Tisch gefallen sind. Und dann stellt sich die heikle Frage: Kann man das überhaupt noch nachholen? Selbst wenn das seinerzeitige Veranlagungsverfahren längst rechtskräftig abgeschlossen ist?

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