In vielen Kapitalgesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit Verrechnungskonten von Gesellschaftern umzugehen ist - insbesondere dann, wenn aufgrund des Naheverhältnisses zwischen Gesellschaft und Gesellschafter laufend Mittelbewegungen stattfinden. Dabei rückt unweigerlich die steuerliche Beurteilung in den Fokus: Liegt eine verdeckte Ausschüttung vor, die eine Kapitalertragsteuerpflicht auslöst?

