Viele Unternehmen haben Leistungsbeziehungen über Landesgrenzen hinweg. Diese erstrecken sich auf Warenverkäufe, Dienstleistungen und Kapitaleinkünfte. In einigen Fällen zahlt der Kunde jedoch nicht den gesamten Rechnungsbetrag, sondern behält eine sogenannte Quellensteuer ein. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage dies möglich ist, wie es vermieden werden kann, und wie es in der Buchhaltung erfasst wird.

