In der heutigen Unternehmenspraxis sind Kaufpreisvereinbarungen mit variablen Komponenten - etwa in Form sogenannter Earn-out-Klauseln - weit verbreitet. Solche Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass Käufer und Verkäufer häufig unterschiedliche Vorstellungen über den tatsächlichen Wert eines Unternehmens oder einzelner Vermögensgegenstände haben. Der endgültige Kaufpreis steht daher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht endgültig fest, sondern hängt teilweise von zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen ab.

