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Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG: Voraussetzungen, Wirkung und Grenzen

Rechnungswesen und SteuernGastbeitrag: Erand Karagjozi, LL.B. (WU)RWP 2025/21RWP 2025, 112 Heft 4 v. 6.8.2025

Wenn ein abgabenrechtliches Vergehen entdeckt wird - sei es eine nicht erklärte Einnahme, eine unterlassene Meldung oder eine unrichtig abgegebene Erklärung - kann es schnell ernst werden: Das Finanzstrafrecht sieht bei Abgabenverkürzungen empfindliche Strafen vor. Doch das Gesetz bietet eine Möglichkeit straffrei zu bleiben: die Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz. Richtig angewendet, kann sie wie ein Schutzschild wirken - falsch oder unvollständig erstattet, ist sie wirkungslos und hat eine Finanzstrafe zur Folge. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, welche formellen Anforderungen dabei zu beachten sind und welche typischen Fehler es in der Praxis unbedingt zu vermeiden gilt.

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