Das BMF hatte mit Newsletter vom 2. April 2024 eine Fachinformation zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen verbreitet und diese im Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien nochmals erläutert.
Das BMF hatte mit Newsletter vom 2. April 2024 eine Fachinformation zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen verbreitet und diese im Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien nochmals erläutert.
