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Schlussausgleich beim Ausscheiden aus einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG

Fälle aus der PraxisWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Mariola Günther, MSc./StB Qian Qian Yang, MSc.RWP 2025/13RWP 2025, 72 Heft 3 v. 9.6.2025

Die Gruppenbesteuerung ermöglicht es, Verluste innerhalb der Gruppe auszugleichen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Solange ein Unternehmen Teil der Unternehmensgruppe ist, werden dessen Verluste dem Gruppenträger zugeordnet. Nach dem Ausscheiden eines Gruppenmitglieds bleibt der Verlustvortrag beim Gruppenträger bestehen. Es stellt sich jedoch die Frage nach einem angemessenen Schlussausgleich, um sicherzustellen, dass das ausscheidende Gruppenmitglied keinen finanziellen Nachteil erleidet. In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen steuerlichen Grundlagen der Gruppenbesteuerung, gehen auf die wichtigsten Aspekte des Schlussausgleichs ein und zeigen anhand eines Beispiels, wie dieser in der Praxis umgesetzt wird.

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