Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, bereiten den Bilanzierern oft Kopfzerbrechen. Wie geht man mit einer Forderung um, die plötzlich uneinbringlich erscheint? Oder mit einem Gerichtsverfahren, dessen Ausgang erst nach dem Jahreswechsel entschieden wird? Solche Ereignisse können die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Doch wann müssen sie im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres berücksichtigt werden und wann nicht? Die Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen ist hier entscheidend. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen mit diesen Herausforderungen umgehen sollen und stellt praxisnahe Beispiele vor.